Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand: 05.03.2025
für Dienstleistungen der Firma WE.BUILD – Patrick Finger
WE.BUILD | Chiemgau - Patrick Finger
Buchecker Weg 14
83313 Siegsdorf
+49 1590/1417000
p.finger@webuild-chiemgau.de
Steuer-Nr.: 163/216/91246
- Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma WE.BUILD | Chiemgau – Patrick Finger – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
- Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
- Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags (auf Basis eines Angebotes des Dienstleisters) durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister durch eine Auftragsbestätigung zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
- Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet mit der individuell vereinbarten Leistungserbringung des Dienstleisters.
4.2 Der Vertrag kann nur außerordentlich fristlos gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt abschließend vor, wenn
- der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet
- der Auftraggeber oder der Dienstleister nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
- der Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen offenkundige Interessen des Auftraggebers handelt.
- Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Es werden Planungsleistungen und sonstige Leistungen im Rahmen der Bauvorlageberechtigung als staatlich geprüfter Hochbautechniker und Zimmerermeister gemäß Artikel 61, Abs. 3, Bayerischen Bauordnung, sowie Dienstleistungen als zertifizierter Energieberater (HWK) erstellt.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen groben Zeitplan zur Orientierung für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen unverbindlich vereinbaren.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Darüber hinaus kann der Dienstleister Fremdfirmen zur Angebotslegung anfragen, Angebote auswerten und Empfehlungen für den Auftraggeber aussprechen. Eine Haftung für die Güte und Leistungen von Drittfirmen durch den Dienstleister ist ausgeschlossen.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
- Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Preise nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug nach 15 Wochentage zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz nach IDW S1 zuzüglich Mahnkosten über 5 €.
- Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet ausschließlich nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nicht. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang nur, wenn eine Beauftragung jeweils direkt durch den Dienstleiter erfolgt sind. Haftungsobergrenzen sind:
- Personenschäden 3 Mio. €,
- Sach- und Vermögensschäden 500.000 €.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich nicht auf Haftung oder Schadensersatz neben der Leistung, statt der Leistung und Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Verzugs oder Unmöglichkeit. Jegliche Haftungs- oder Schadensersatzansprüche -egal aus welchem Grund- bezogen auf Sachverhalte zu Punkt 7.2 sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.
- Sonstige Bestimmungen
Mündliche Nebenabredungen sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
